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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Urbans Fun UG  Rüsselsheimerstr.10 – 64560 Riedstadt

 

  1. Jeder Teilnehmer muss diese AGB`s vor Betreten des Urbans Kletterpark im Rüsselsheimer Waldbembelsche durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Sorgeberechtigten diese Benutzungsregeln durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor diese den Urbans Kletterpark betreten dürfen. Der Sorgeberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, die Benutzungsregeln durchgelesen, verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben.
  2. Die Benutzung des Urbans Kletterpark ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Haftung der Urbans Fun UG gilt Ziffer 7.
  3. Der Hochseilgarten ist für alle Besucher ab dem vollendeten 8. Lebensjahr (der Kinderparcours ab dem vollendeten 4. Lebensjahr) geöffnet, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder unter 14 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen sind nicht berechtigt, den Hochseilgarten zu begehen. In direkter Begleitung und unter Verantwortung eines Erziehungsberechtigten dürfen auch jüngere Kinder durch den Kinderparcour.
  4. Es dürfen beim Begehen des Urbans Kletterpark keine Gegenstände, wie offen getragener Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc. mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen. Lange Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden werden. Benötigt wird sportliche Kleidung und festes Schuhwerk. Personen mit offenen Schuhen dürfen den Parcours nicht betreten. Eine Verschmutzung von Kleidung durch Harz o.ä. ist möglich. Daher empfehlen wir, entsprechende Kleidung zu tragen. Für Verschmutzung oder Schaden an der Kleidung übernimmt die Urbans Fun UG keine Haftung.
  5. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration vor dem Begehen des Hochseilgartens teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters/ Betreuers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Betreuers können die betreffenden Teilnehmer vom Hochseilgarten ausgeschlossen werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Betreuers übernimmt die Urbans Fun UG keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
  6. Die von Urbans Fun UG ausgeliehene Ausrüstung (Helm, Gurt, Sicherungsleine mit Karabinern, Stahlseilrolle) muss nach Anweisung des Veranstalters/Betreuers benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, darf während der Begehung des Abenteuerparks nicht abgelegt werden und muss spätestens 3 Stunden nach erfolgter Einweisung wieder zurückgegeben werden. Nach 3 Stunden muss ein Aufpreis von 5,- € je angefangene Stunde nachgezahlt werden. Die Sicherungskarabiner müssen immer im rotmarkierten Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umhängen muss immer ein Sicherungskarabiner im rotmarkierten Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Die Anwendung der Stahlseilrolle muss exakt nach den Anweisungen des Veranstalters/Betreuers erfolgen. Im Zweifelsfall ist ein Betreuer herbeizurufen.
  7. Urbans Fun UG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Urbans Fun UG nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leistung der Veranstaltung oder Führung betrauten Personen.
  8. Jede Station darf nur von einer Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten.
  9. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Benutzungsregeln halten, vom Park auszuschließen. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen ( Feuer, Sturm, Gewitter etc. ) einzustellen. Es besteht in diesem Falle kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises. Beendet ein Teilnehmer den Besuch der Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
  10. Die Urbans Fun UG behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Film- und Webcam- Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies der Urbans Fun UG ausdrücklich mitzuteilen. Der Teilnehmer wird in diesem Fall durch einen andersfarbigen Helm kenntlich gemacht.
  11. Das Fertigen von Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist auf der gesamten Anlage der Urbans Fun UG verboten.
  12. Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist auf der gesamten gastronomischen Anlage des Waldbembelschen verboten. Urbans Fun UG behält sich etwaige Schadensansprüche im Falle der Missachtung vor.